Von der Pflichterfüllung zur Wettbewerbsstärke: Ich begleite mittelständische Hersteller durch die ESPR- und produktspezifischen Anforderungen. Gemeinsam von der Bestandsaufnahme bis zum individualisierten DPP.
Erstgespräch vereinbarenIm Rahmen des BMWK-Forschungsprojekts ELSTA habe ich die Entstehung der DIN DKE SPEC 99100 initiiert und begleitet. Die erste deutsche Norm, die alle Datenattribute des EU-Batteriepasses technisch definiert. Diese SPEC dient als Vorbild für weitere Digitale Produktpässe im Rahmen der ESPR. Auch weiterhin verfolge ich die laufenden Normungsarbeiten im CEN/CENELEC JTC 24, dem europäischen Standardisierungsgremium für den DPP.
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Alle Fristen basieren auf dem ESPR-Arbeitsplan 2025–2030. Delegierte Rechtsakte lösen jeweils eine 18-Monats-Umsetzungsfrist aus.
Ich analysiere Ihr Produktportfolio: Welche Produkte sind wann betroffen? Welche Datenlücken bestehen? Ergebnis: ein klarer Fahrplan mit priorisierten Maßnahmen.
Gemeinsam entwickeln wir die Datenstruktur für Ihren DPP und einen Lieferanten-Fragebogen zur strukturierten Datenbeschaffung entlang Ihrer Supply Chain.
Gemeinsam entwerfen wir einen ersten funktionsfähigen und individualisierten Digitalen Produktpass. Inklusive QR-Code, Viewer mit rollenbasierter Sichtbarkeit und PDF-Export.
Lieferantenangabe Müller KT, verifiziert 01/2025
Geprüft durch TÜV Rheinland 03/2025
Diesen Pass für Ihre Produkte entwickeln? → Jetzt Gespräch vereinbaren
Produktdaten eingeben, einen ESPR-konformen Produktpass erzeugen, GS1-QR-Code generieren, gehostet und per Scan öffentlich abrufbar. Start mit dem Batteriepass, ausgelegt für weitere ESPR-Produktgruppen wie Textilien, Möbel und Elektronik. Mit Team-Accounts und rollenbasiertem Zugriff für Recycler und Behörden.
Zur DPP-Plattform → Lieber mit Begleitung? Erstgespräch vereinbaren →Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 verlangt in Artikel 10 Absatz 4, dass beim Inverkehrbringen eine Sicherungskopie des Produktpasses über einen Dienstleister verfügbar ist. Artikel 2 Nummer 32 verlangt dafür einen unabhängigen Dritten. Die Sicherung darf also nicht dort liegen, wo der Pass selbst liegt.
Wozu das gut ist, zeigt sich erst, wenn ein Hersteller vom Markt geht. Dann wird der Zugang zum Pass allgemein verfügbar (EN 18221 Abschnitt 4.3). Ein Produktpass soll das Unternehmen überdauern, das ihn ausgestellt hat.
Ich biete das an, weil diese Daten aus meiner Sicht der Teil der Kreislaufwirtschaft sind, der am leichtesten verschwindet. Eine Firma meldet Insolvenz an, der Server wird abgeschaltet, und weg sind die Angaben zu Material, Reparatur und Verwertung.
Pässe werden abgelegt, wie sie ankommen, und unverändert herausgegeben. Sie werden nicht in ein fremdes Datenmodell übersetzt.
Eine abgelegte Fassung wird nie geändert und nie gelöscht. Eine Korrektur ist eine neue Fassung, die alte bleibt abrufbar.
Zu jeder Datei gehört eine SHA-256-Prüfsumme. Dass eine Fassung unverändert ist, lässt sich mit Bordmitteln nachrechnen.
Das Archiv besteht aus gewöhnlichen Dateien mit beiliegender Erklärung. Lesbar auch ohne diesen Dienst und ohne mich.
Auch für Wettbewerber: wer seine Pässe auf einer anderen Plattform führt, kann die Sicherung hier halten lassen. Unabhängigkeit verlangt die Verordnung ohnehin. Umgekehrt bin ich bei keinem Kunden Haupt- und Sicherungsdienstleister zugleich. Für die Kunden meiner eigenen Plattform suche ich einen dritten Anbieter.
Angebunden wird über die Lebenszyklus-Schnittstelle nach EN 18222, über HTTPS nach EN 18216. Beigefügte Unterlagen wie Prüfberichte gehören dazu (EN 18221 Abschnitt 4.4).
Der Dienst nimmt Pässe mit dem ersten Verwahrvertrag auf. Melden Sie sich, wenn Sie eine Sicherungskopie brauchen oder noch klären, wer sie halten soll.